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Tabletten fürs Gedächtnis: Was sie leisten und was nicht
Die meisten Gedächtnis-Kapseln sind Nahrungsergänzung – ohne Wirksamkeitsnachweis. Auch Ginkgo hat in großen Studien nicht vor Demenz geschützt. memodio setzt anders an: mit Gedächtnistraining, Bewegung und Alltagshilfe – bei ärztlicher Diagnose auf Rezept.


Bekannt aus:



Was in den Tabletten steckt
- Nahrungsergänzung: ist rechtlich ein Lebensmittel. Sie wird nur angezeigt, nicht zugelassen, und braucht keinen Wirksamkeitsnachweis [2].
- Werbesätze auf der Packung: „Trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei“ beschreibt eine normale Körperfunktion, keine Wirkung gegen Vergesslichkeit [3].
- Ginkgo und Vitamine: Ginkgo-Extrakt senkte in zwei großen Studien das Demenzrisiko nicht [4]. Vitamin-Kapseln zeigten ohne Mangel keinen bedeutsamen Effekt auf geistigen Abbau [5]. Bei diagnostizierter Demenz schlägt die Leitlinie 240 mg Ginkgo-Extrakt vor [1].

Was memodio anders macht
- Ein Programm statt einer Tablette: 12 Wochen kognitive Übungen, Bewegung, Ernährung und Alltagshilfe, etwa 20 Minuten pro Einheit.
- Nah an der Leitlinie: Bei leichter kognitiver Störung schlägt die ärztliche Leitlinie kognitives und körperliches Training vor [1].
- Auf Rezept: Bei ärztlicher Diagnose für gesetzlich Versicherte kostenfrei [6][7]. Gedächtnis-Tabletten zahlen Sie selbst.
Kommt memodio für Sie infrage?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Voraussetzung ist eine ärztliche Diagnose, etwa eine leichte kognitive Störung. memodio ist ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt und vorläufig im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet [6].
Häufige Fragen
Nicht automatisch. Gedächtnisprobleme können behandelbare Ursachen haben, etwa einen Vitamin-B12-Mangel oder eine Depression [1]. Lassen Sie das ärztlich abklären.
Ja. memodio ist für Menschen mit ärztlich festgestellter leichter kognitiver Störung oder Demenz gedacht, nicht für normale Altersvergesslichkeit [6].
Für gesetzlich Versicherte nichts, wenn memodio ärztlich verordnet oder von der Krankenkasse genehmigt wird. Eine Verordnung umfasst 12 Wochen [7].
Quellen
- S3-Leitlinie Demenzen, AWMF 038-013, Version 6.0 (2026), Empfehlungen 25, 57, 59, 69. Leitlinie (PDF)
- BVL, Pressemitteilung „Keine Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln notwendig“, 27.01.2025. bvl.bund.de
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (zugelassene gesundheitsbezogene Angaben). EUR-Lex
- DeKosky ST et al. (GEM), JAMA 2008; Vellas B et al. (GuidAge), Lancet Neurology 2012. PubMed GEM · PubMed GuidAge
- Rutjes AWS et al., Cochrane 2018; CD011906. PubMed
- BfArM, DiGA-Verzeichnis, Eintrag 02866 (memodio). DiGA-Verzeichnis
- § 33a SGB V. gesetze-im-internet.de
Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung.

