Was ist bei der Geschäftsfähigkeit bei Demenz zu beachten?

Wenn die Diagnose (beginnende) Demenz oder MCI (leichte kognitive Störung) gestellt worden ist, stehen für die betroffene Person und das Umfeld viele Fragen im Raum. Die Frage nach der Geschäftsfähigkeit ist im ersten Moment vielleicht nicht das relevanteste Thema. Trotzdem hat hier die Demenz praktische Implikationen. Welche bürokratischen und rechtlichen Folgen hat eine Erkrankung? Wie lange bleibt die Geschäftsfähigkeit bei Demenz erhalten? Wir haben hier die wichtigsten Vollmachten und Antworten auf Ihre Fragen zusammengetragen.

Demenz Geschäftsfähigkeit zwei Männer schütteln sich die Hände wie bei einem Vertrag
Wie beeinflusst Demenz Geschäftsfähigkeit und andere rechtliche Konzepte?

Fangen Sie rechtzeitig an sich um Regelungen und Vollmachten zu kümmern, solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Wie lange dies der Fall, ist hängt von der individuellen Situation ab. Oft geht der Verfall doch schneller voran, als erwartet. Sind die Unterlagen noch nicht unterschrieben kann das zu Unsicherheit und Missverständnissen führen. Es ist falsche Scham nicht mit dem Betroffenen über die Zukunft und die rechtlichen Konsequenzen zu sprechen. Das ist im Interesse von allen Parteien und vermeidet Stress.

Ab wann ist die Geschäftsfähigkeit bei Demenz nicht mehr gegeben?

Klären wir vorab, was Geschäftsfähigkeit bedeutet.

Ein Mensch ist geschäftsfähig, wenn man die Bedeutung und Tragweite von Käufen und Verträgen abschätzen kann. In Deutschland ist man generell ab 18 Jahren voll geschäftsfähig. Menschen, die die Konsequenzen von Käufen und Verträgen nicht mehr verstehen, gelten als geschäftsunfähig.

Das passiert nicht nur bei dementiellen Erkrankungen, sondern auch bei anderen psychischen Einschränkungen oder Behinderungen. Die Geschäftsunfähigkeit muss im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch einen Gutachter bestätigt werden. Die Konsequenz ist oft, dass Verträge und auch Vollmachten rückwirkend als ungültig erklärt werden und nun nur noch mit Zustimmung durch die Betreuungsperson unterschrieben werden dürfen. Hiermit versucht man Menschen, die die Tragweite ihrer Entscheidungen nur bedingt abschätzen können, zu schützen.

Einkäufe von Lebensmitteln und ähnlichem, sogenannte Bagatellkäufe, sind jedoch auch weiterhin möglich. Wichtig ist noch, dass ein Mensch mit einer rechtlichen Vertretung nicht zwangsläufig geschäftsunfähig ist. Es gibt grundsätzlich verschiedene Arten von Dokumenten, welche relevant sind und oft notariell beglaubigt unterschrieben werden sollten.

Hier ist eine vereinfachte Auflistung der wichtigsten Dokumente und was es jeweils zu bedenken gilt:

Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hält den Willen des Patienten fest. Das ist vor allem für medizinische Behandlungen und Therapien relevant. Hier wird zum Beispiel festgehalten, in welchem Ausmaß lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage dazu ist. Im Internet finden sich viele Vorlagen hierzu. Es empfiehlt sich für Menschen jeden Alters, eine Patientenverfügung zu haben, da diese auch bei Unfällen oder ähnlichem zu tragen kommt. So kann der eigene Wille selbst dann durchgesetzt werden, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann. Für die Angehörigen ist das Abnehmen einer solchen einschneidenden Entscheidung eine große Entlastung.

Es ist ratsam, die Verfügung entweder bei einem Notar zu hinterlegen oder seinen Angehörigen den Aufbewahrungsort mitzuteilen. Wenn keine Patientenvollmacht existiert, entscheiden die Vorsorgeberechtigten im Namen des Willen des Patienten. Wenn diese sich nicht einigen, geht die Entscheidung an das Betreuungsgericht.

Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Entscheidungen für den Betroffenen zu bestimmten Fragen und Themen treffen darf, wenn dieser nicht mehr in der Lage dazu ist. Dieses umfasst sowohl finanzielle, rechtliche, als auch medizinische Fragestellungen. Der Betroffene selbst entscheidet, wer seine Vertrauensperson(en) sind. Auch hier empfiehlt sich die Vollmacht rechtzeitig auszufüllen, da sie erst in Kraft tritt, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bestätigt ist.

Die Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung hält man die rechtliche Vertretung des an Demenz Erkrankten fest. Dieses Dokument ist nur notwendig, wenn keine Patientenvollmacht vorliegt. Die rechtlichen Aufgaben umfassen die Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit des Betroffenen und Wohnungsverwaltung. Damit auch hier der Patient entscheidet, wer in seinem Sinne entscheidet, sollte das Dokument vor der Geschäftsunfähigkeit geschrieben werden, auch wenn diese erst danach in Kraft tritt.

Mehr zu den verschiedenen Dokumenten finden Sie auch bei dem Wegweiser Demenz und hier:

https://www.pflege.de/krankheiten/demenz/hilfe/rechtliches/

https://www.alzheimerforum.de/2/14/2/ratgebe2.html