Was ist bei der Geschäftsfähigkeit bei Demenz zu beachten?
Ein umfassender Leitfaden für Betroffene und Angehörige
Wenn die Diagnose (beginnende) Demenz oder MCI (leichte kognitive Störung) gestellt worden ist, stehen für die betroffene Person und das Umfeld viele Fragen im Raum. Die Frage nach der Geschäftsfähigkeit ist im ersten Moment vielleicht nicht das relevanteste Thema. Trotzdem hat hier die Demenz praktische Implikationen. Welche bürokratischen und rechtlichen Folgen hat eine Erkrankung? Wie lange bleibt die Geschäftsfähigkeit bei Demenz erhalten? Wir haben hier die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zusammengetragen.
Fangen Sie rechtzeitig an sich um Regelungen und Vollmachten zu kümmern, am besten, solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Wie lange dies der Fall, ist hängt von der individuellen Situation ab. Oft geht der Verfall doch schneller voran, als erwartet. Sind die Unterlagen noch nicht unterschrieben kann das zu Unsicherheit und Missverständnissen führen. Es ist falsche Scham nicht mit dem Betroffenen über die Zukunft und die rechtlichen Konsequenzen zu sprechen. Das ist im Interesse von allen Parteien und vermeidet Stress.
Was ist Geschäftsfähigkeit?
Klären wir vorab, was Geschäftsfähigkeit bedeutet.
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, die Bedeutung und Tragweite von Käufen, Verträgen und anderen Rechtsgeschäften zu verstehen und danach zu handeln. Ab dem 18. Lebensjahr gelten Personen in Deutschland grundsätzlich als voll geschäftsfähig. Doch was passiert, wenn diese Fähigkeit durch eine Erkrankung wie Demenz eingeschränkt wird? Hier wird unterschieden zwischen Geschäftsunfähigkeit und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Bei einer dementiellen Erkrankung oder anderen psychischen Beeinträchtigungen kann die Geschäftsfähigkeit beeinflusst werden.
- Geschäftsunfähigkeit: Wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite von Rechtsgeschäften zu verstehen, spricht man von Geschäftsunfähigkeit. Beispielsweise könnte eine Person im fortgeschrittenen Stadium der Demenz als geschäftsunfähig eingestuft werden. Rechtsgeschäfte, die von einer geschäftsunfähigen Person abgeschlossen werden, sind in der Regel nichtig.
- Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit: Dieser Zustand betrifft Personen, die zwar nicht vollständig, aber in einem gewissen Grad, die Konsequenzen ihrer rechtlichen Handlungen verstehen. Sie sind in der Lage, einfache Geschäfte des täglichen Lebens zu tätigen, können aber bei komplexeren Verträgen Schwierigkeiten haben. Hier können bestimmte Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam werden.
Das passiert nicht nur bei dementiellen Erkrankungen, sondern auch bei anderen psychischen Einschränkungen oder Behinderungen. Die Geschäftsunfähigkeit muss im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch einen Gutachter bestätigt werden. Die Konsequenz ist oft, dass Verträge und auch Vollmachten rückwirkend als ungültig erklärt werden und nun nur noch mit Zustimmung durch die Betreuungsperson unterschrieben werden dürfen. Hiermit versucht man Menschen, die die Tragweite ihrer Entscheidungen nur bedingt abschätzen können, zu schützen.
Was ist eigentlich eine Demenz?
Demenz ist eine allgemeine Bezeichnung für einen Verlust von Gedächtnis, Sprache, Problemlösungsfähigkeiten und anderen kognitiven Fähigkeiten, die das tägliche Leben beeinträchtigen. Alzheimer ist die häufigste Form der Demenz. Wenn Sie Verhaltens- oder Gedächtnisprobleme bei sich oder einem geliebten Menschen bemerken, ist es wichtig, einen Arzt aufzusuchen.
Welche Dokumente gilt es zu beachten?
Die Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung hält den Willen des Patienten fest. Das ist vor allem für medizinische Behandlungen und Therapien relevant. Hier wird zum Beispiel festgehalten, in welchem Ausmaß lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage dazu ist. Im Internet finden sich viele Vorlagen hierzu. Es empfiehlt sich für Menschen jeden Alters, eine Patientenverfügung zu haben, da diese auch bei Unfällen oder ähnlichem zu tragen kommt. So kann der eigene Wille selbst dann durchgesetzt werden, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann. Für die Angehörigen ist das Abnehmen solcher einschneidenden Entscheidungen eine große Entlastung.
Es ist ratsam, die Verfügung entweder bei einem Notar zu hinterlegen oder seinen Angehörigen den Aufbewahrungsort mitzuteilen. Wenn keine Patientenvollmacht existiert, entscheiden die Vorsorgeberechtigten im Namen des Willen des Patienten. Wenn diese sich nicht einigen, geht die Entscheidung an das Betreuungsgericht.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Entscheidungen für den Betroffenen zu bestimmten Fragen und Themen treffen darf, wenn dieser nicht mehr in der Lage dazu ist. Dieses umfasst sowohl finanzielle, rechtliche, als auch medizinische Fragestellungen. Der Betroffene selbst entscheidet, wer seine Vertrauensperson(en) sind. Auch hier empfiehlt sich die Vollmacht rechtzeitig auszufüllen, da sie erst in Kraft tritt, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bestätigt ist.
Die Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung hält man die rechtliche Vertretung des an Demenz Erkrankten fest. Dieses Dokument ist nur notwendig, wenn keine Patientenvollmacht vorliegt. Die rechtlichen Aufgaben umfassen die Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit des Betroffenen und Wohnungsverwaltung. Damit auch hier der Patient entscheidet, wer in seinem Sinne Entscheidungen treffen wird, sollte das Dokument vor der Geschäftsunfähigkeit geschrieben werden, auch wenn diese erst danach in Kraft tritt.
Mehr zu den verschiedenen Dokumenten finden Sie auch bei dem Wegweiser Demenz und hier.
Zusammenfassung
Demenz kann die Geschäftsfähigkeit beeinflussen. Daher ist es von großer Bedeutung, sich rechtzeitig mit den entsprechenden rechtlichen Dokumenten auseinanderzusetzen. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich viele rechtliche und emotionale Unsicherheiten vermeiden.
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